Von Sylvio Mertsch auf Mittwoch, 02. April 2025
Kategorie: IT-Sicherheit

NIS-2-Richtlinie: Cybersicherheit als Chance zur Stärkung des Unternehmens

inieCyberangriffe nehmen weltweit zu – doch mit der richtigen Vorbereitung werden Unternehmen nicht nur sicherer, sondern auch zukunftsfähiger. Die neue NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) der Europäischen Union bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre digitale Resilienz gezielt zu stärken. Anstatt als bloße Pflichterfüllung gesehen zu werden, kann NIS-2 ein Katalysator für mehr Innovationskraft, Vertrauen und Wettbewerbsfähigkeit sein.

Wen betrifft die NIS-2-Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) trifft auf eine breite Palette von Unternehmen und Einrichtungen zu, die als wichtig oder kritisch für die Gesellschaft und Wirtschaft gelten. Sie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich deutlich.

Betroffene Sektoren (wesentliche und wichtige Einrichtungen):

Kriterien für die Einstufung:

Die NIS-2-Richtlinie weitet den Geltungsbereich erheblich aus. Neben klassischen Betreibern kritischer Infrastrukturen – etwa in Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, Wasserversorgung und Finanzdienstleistungen – sind nun auch Anbieter digitaler Dienste wie Cloud-Dienstleister, Online-Plattformen und Telekommunikationsunternehmen eingebunden. Ebenso werden mittelgroße und große Unternehmen in Branchen wie Produktion, Lebensmittelindustrie, öffentlicher Verwaltung und Abfallwirtschaft einbezogen. Damit rückt die Cybersicherheit bei einer Vielzahl von Unternehmen ins Zentrum der Unternehmensstrategie.

Pflichten nach NIS-2:

Die Richtlinie stellt klare Anforderungen – doch diese bieten auch die Chance, Prozesse zu optimieren und Vertrauen bei Kunden und Partnern zu stärken:

Positive Impulse für Unternehmen

Die Einhaltung der NIS-2-Vorgaben ist nicht nur ein Schutzschild gegen Bedrohungen – sie schafft auch messbare Vorteile:

Jetzt proaktiv handeln und Chancen nutzen

Ursprünglich war geplant, dass die EU-Mitgliedstaaten die NIS-2-Richtlinie bis Oktober 2024 in nationales Recht überführen. In Deutschland verzögert sich dieser Prozess jedoch – die Umsetzung wird voraussichtlich frühestens Ende 2025 erfolgen. Unternehmen, die sich frühzeitig auf die Umsetzung vorbereiten, profitieren mehrfach: Sie schützen sich nicht nur vor Cyberbedrohungen, sondern positionieren sich auch als verantwortungsbewusste und zukunftsorientierte Marktteilnehmer.

NIS-2 ist mehr als eine Verpflichtung – es ist eine Investition in digitale Stärke, Stabilität und nachhaltigen Erfolg.